Im Falle einer Mietwohnung…
brauchen wir von Ihrem Vermieter eine Einverständniserklärung, dass er der Tierhaltung in seiner Wohnung zustimmt. Ausnahme: die Tierhaltung wurde bereits im Mietvertrag genehmigt.
Die Zustimmung Ihres Vermieters schützt Sie und Ihren zukünftigen Mitbewohner vor unliebsamen Überraschungen.